Zivil-Militärische Zusammenarbeit
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Zivil-Militärische Zusammenarbeit – ZMZ
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im nationalen Bereich ist sehr vielfältig. Sie umfasst unter anderem die Amtshilfe der Bundeswehr im Rahmen von Hilfeleistungseinsätzen bei Katastrophen oder Unglücksfällen, aber auch die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Dienststellen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.
Aufgaben der ZMZ
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, die die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen, Behörden und der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern.
Dazu gehören im Inland beispielsweise:
- Vorsorge- und Versorgungsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall
- Beteiligung der Streitkräfte am Katastrophenschutz im Rahmen der Amtshilfe
- insbesondere durch Unterstützung der zivilen Hilfsorganisationen bei Großschadensereignissen und Gefahrenlagen
- Zusammenarbeit zwischen Streitkräften und zivilen Behörden in den Bereichen Gesundheitswesen, Umweltschutz, Raumordnung, Infrastruktur und Kampfmittelbeseitigung sowie beim Host Nation Support ausländischer Streitkräfte in Deutschland
ZMZ in der Landes-/ Bündnisverteidigung
Effiziente Landes- und Bündnisverteidigung erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie Zivil-Militärische Zusammenarbeit bei der Nutzung vorhandener Kapazitäten. Die Konzeption der zivilen Verteidigung (KZV) wird vor diesem Hintergrund weiterentwickelt und das Konzept der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit weiter ausgebaut. Die Konzeption der Bundeswehr (KdB) aus dem Jahr 2018, abgeleitet aus dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr aus dem Jahr 2016, bestimmt als Dachdokument langfristig die Grundlinien der militärischen Verteidigung Deutschlands.
ZMZ-Netzwerk der Bundeswehr
Mit der territorialen Struktur der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit in der Bundeswehr wurden feste Verbindungsorgane zu den zivilen Einrichtungen und Behörden eingerichtet, die einen Hilfseinsatz leiten. Auf Ebene der Regierungsbezirke sowie der Kreise und kreisfreien Städte gibt es über 470 Bezirks- und Kreisverbindungskommandos, die jeweils durch einen Beauftragten für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit geführt werden. Auf Länderebene gibt es 16 Landeskommandos als Ansprechpartner der Landesregierungen. Das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) führt als Fähigkeitskommando der Streitkräftebasis (SKB) das territoriale Netzwerk.