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Zivilschutz

Bleib bereit für die Menschen:
Zivilschutz

Im Katastrophenfall, ist es Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Gemäß diesem Grundsatz sind verschiedene Zuständigkeiten für den Zivil- und Katastrophenschutz festgelegt: Der Bund schützt die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (Zivilschutz), während die Länder gemeinsam mit den Kommunen für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten (Katastrophenschutz) verantwortlich sind.

Bund, Länder, Kommunen und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des integrierten Hilfeleistungssystems eng zusammen. Dies ermöglicht den Ländern die Nutzung der Ressourcen, die der Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitstellt, und die Bereitstellung ihrer eigenen Mittel im Katastrophenschutz. Gleichzeitig sind die im Katastrophenschutz der Länder tätigen Organisationen bereit, dem Bund im Verteidigungsfall ihre Kräfte und Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Hilfsorganisationen eng ineinander, um schnellstmöglich effektive Hilfe vor Ort zu gewährleisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Die Aufgabe des Zivilschutzes

Die Aufgabe des Zivilschutzes besteht darin

  • die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebenswichtige Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen durch nicht-militärische Maßnahmen zu schützen,
  • deren Folgen zu beseitigen,
  • oder zu mildern.

Einzelheiten zum Zivilschutz und zur Katastrophenhilfe sind im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) geregelt.